Elektronische Rechnungsstellung
Andere Länder, andere Sitten
Mit der europäischen Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung wurde der Grundpfeiler gelegt, Unternehmen künftig die elektronische Rechnungsstellung zu ermöglichen. Schrittweise tritt die Pflicht zur Empfangsbereitschaft von E-Rechnungen bis zum 18. April 2020 für die Verwaltung sowie weitere Auftraggeber ein.
- Autor:
- Paul Dost
- Erschienen in:
- Curacontact 01/2020