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Handlungsperspektiven zur Digitalisierung in der Pflege

Konzertierte Aktion Pflege erarbeitet Maßnahmen zur Digitalisierung

Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) unter der Schirmherrschaft der Minister Heil (Arbeit), Giffey (Familie) und Spahn (Gesundheit) hatte sich zum Ziel gesetzt, unter anderem konkrete Ziele und dazugehörige Maßnahmen zu „Digitalisierung und Zukunftstechnologien in der Pflege“ zu erarbeiten. Diese wurden bereits im vergangenen Jahr von der gebildeten Arbeitsgruppe präsentiert. Ergebnis sind drei Handlungsfelder, in denen die Mitglieder der KAP die Pflegeeinrichtungen unterstützen sollen.

Durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur soll es auch Einrichtungen in der Pflege möglich gemacht werden, medizinische Daten über eine sichere Infrastruktur austauschen zu können. Ein Anwendungsbeispiel dazu ist die elektronische Pflege-/Patientenakte, die zum einen eine reibungslose Weitergabe von Gesundheitsdaten an bspw. Rettungsdienste ermöglicht, zum anderen aber auch das Hinterlegen von Befunden im Rahmen eines Entlassmanagements. Als erste konkrete Maßnahme dazu hat Minister Spahn das Patientendaten-Schutzgesetz auf den Weg gebracht, das von der Gesellschaft für Telematik fordert, bis zum 30. Juni 2020 die Voraussetzungen für einen Anschluss von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur zu schaffen.

Die Digitalisierung im Verwaltungsverfahren soll sowohl Pflegedienste als auch Pflegekassen entlassen, indem Abrechnungsdaten schrittweise nur noch digital ausgetauscht werden. Dazu vereinbarten die Mitglieder der Arbeitsgruppe konkret, dass ambulante Pflegedienste Leistungen nach SGB XI ab Oktober 2022 und Leistungen nach SGB V ab April 2023 mit den Pflege- bzw. Krankenkassen nur noch auf elektronischem Wege abrechnen.

Die größten Potentiale ergeben sich aus der Digitalisierung in der Leistungserbringung – dazu zählen:

  • elektronische Dokumentation (z.B. mobile, digitale Pflegedoku),
  • vernetzte Touren- und Dienstplanung (z.B. intelligente Routenoptimierung),
  • Telepflege und Telemedizin (z.B. Vitalparametermonitoring oder mobiles Augenkonsil) und
  • digitale Assistenzsysteme (z.B. mit Sensorik ausgestattetes altersgerechtes Wohnen, Tracking von pflegebedürftigen, aber alleinlebenden Personen).

Gleichzeitig wird betont, dass darauf geachtet werden muss, dass Zukunftstechnologien für die Pflege nutzbar gemacht werden und Alle beim technischen Fortschritt mitgenommen werden. Dabei wird insbesondere erneut auf die Fördermöglichkeiten des §8 Abs. 8 SGB XI hingewiesen, womit jede Pflegeeinrichtung digitale oder technische Ausrüstung mit bis zu 40 % Prozent der Kosten, maximal € 12.000, bezuschussen lassen kann.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass die Politik sowie die Verbände mittlerweile handeln und einen Rahmen vorgeben. Nun ist es an der Zeit, dass Einrichtungen eine unternehmensindividuelle Digitalstrategie erarbeiten, die sie dazu befähigt, für sich selbst den größten Nutzen aus der fortschreitenden Digitalisierung zu ziehen.

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