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Einheitliche Vorgaben für E-Rechnungen

Fluch und Segen zugleich

Die ersten Schritte bei der Einführung elektronischer Rechnungen in der Verwaltung waren geprägt von Heterogenität. Für die Beteiligten aus der öffentlichen Verwaltung war zunächst unklar, ob und an welchen Stellen überhaupt eine Zusammenarbeit stattfindet. Mittlerweile zeichnen sich jedoch wichtige Vereinbarungen ab, welche dazu beitragen, die Akzeptanz für elektronische Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung zu steigern und die Lösung auch für Unternehmen attraktiv zu machen. Diese Vereinbarungen betreffen die einheitliche Adressierung der Rechnungen und die zur Verfügung stehenden Übertragungskanäle.

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Adressierung elektronischer Rechnungen mittels der sogenannten Leitweg-ID geeinigt. Der erste Teil einer Leitweg-ID leitet sich aus dem Regionalschlüssel einer Verwaltungseinheit ab. Der zweite Teil der Leitweg-ID ist frei definierbar durch Bund, Länder oder Kommunen. Der Rechnungssteller benötigt zur Adressierung fortan lediglich die korrekte Leitweg-ID. Die Leitweg-ID kann auch zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung via PEPPOL genutzt werden und übernimmt dann die Funktion der PEPPOL-ID.

Der Bund und nahezu alle Bundesländer beabsichtigen die Übertragung von elektronischen Rechnungen mittels Webservice.

PEPPOL ist ein solcher Webservice und wird vom Bund bzw. den meisten Ländern als Übertragungskanal vorgesehen (derzeit noch nicht implementiert). Gängige Buchhaltungsanwendungen lassen sich ebenfalls an PEPPOL anbinden. Somit steht Unternehmen eine Möglichkeit zur medienbruchfreien Fakturierung zur Verfügung. Direkt aus der Buchführungssoftware kann die mittels Leitweg-ID adressierte elektronische Rechnung an jeden anderen Teilnehmer von PEPPOL versandt werden.

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