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Fördermöglichkeiten durch das KHZG

Investitionsmöglichkeiten in Digitalisierungsvorhaben und IT-Sicherheit

Deutsche Krankenhäuser haben Investitionen in die digitale Transformation weitestgehend versäumt. Konkret beziffert wird dies, wenn man beispielsweise die Logik des „Electronic Medical Record Adoption Model“ (EMRAM) heranzieht. Hiermit lässt sich der Digitalisierungsgrad eines Krankenhauses anhand einer Skala von 0 (keine Digitalisierung) bis 7 (papierloses Krankenhaus) ermittelten. Mit einem Durchschnittswert von 2,3 sind deutsche Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Ländern nur unterdurchschnittlich digitalisiert (Krankenhaus-Report 2019). Mit der Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) und der damit verbundenen Einrichtung des Krankenhauszukunftsfonds stehen nun bis zu 4,3 Mrd. € an Fördermitteln für Digitalisierungsvorhaben und Investitionen in die IT-Sicherheit zur Verfügung und ermöglichen somit einen deutlichen Anstieg des Digitalisierungsgrades.

Bedarfsanmeldung und konkretisierende Förderrichtlinien

Krankenhausträger können ihren Förderbedarf beim jeweiligen Land unter Nutzung der in Kürze bundeseinheitlich vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereitgestellten Formulare anmelden. Nach Bedarfsanmeldung des Krankenhauses hat das Land drei Monate Zeit zu entscheiden, ob und für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Die Anträge der Länder für die Fördersumme des Krankenhauszukunftsfonds müssen bis spätestens zum 31.12.2021 beim BAS vorgelegt werden.

Investitionen in relevante digitale Vorhaben werden nach jetzigem Stand nur unter drei wesentlichen Voraussetzungen gefördert:

  • 30% der Investitionskosten der Fördermaßnahme müssen Land, der Krankenhausträger oder beide gemeinschaftlich übernehmen,
  • 15 % der beantragten Fördermittel müssen zur Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen und
  • das jeweilige Vorhaben darf erst nach dem Tag des Kabinettsbeschlusses begonnen werden.

Zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Förderung wird das BAS bis zum 30.11.2020 konkrete Förderrichtlinien erlassen.

Erfolgreicher Förderantrag

Auf Ihrem Weg der digitalen Transformation begleitet Sie Sanovis als Beratungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Digitalisierung. Angefangen bei der gemeinsamen Identifikation relevanter krankenhausindividueller Digitalisierungsvorhaben, über die Abklärung der Förderfähigkeit dieser bis hin zur konkreten Bedarfsanmeldung, inklusiver einer Bezifferung des finanziellen Projektvolumens sowie eines Blicks auf die IT-Sicherheit, steht Ihnen Sanovis bei Ihrem Förderantrag kompetent zur Seite.

Evaluation des digitalen Reifegrades

Um die Maßnahmen des KHZG messbar zu machen, soll zusätzlich im Rahmen des KHZG der Digitalisierungsfortschritt auf Basis einer strukturierten Selbsteinschätzung jeweils zum 30. Juni 2021 sowie zum 30. Juni 2023 bestimmt werden. Selbstverständlich steht Ihnen auch hierbei Sanovis u. a. mit der Durchführung eines IT-Assessments, unterstützend zur Seite.

Insgesamt sollten die förderfähigen Digitalisierungsvorhaben und -initiativen optimal aufeinander abgestimmt sein, in einer Digitalstrategie formuliert und bis 31.12.2024 umgesetzt werden. Ansonsten drohen Abschläge in Höhe von bis zu 2 % des Rechnungsbetrages je Fall.

Bei Fragen rund um das Krankenhauszukunftsgesetz, der Bedarfsanmeldung oder zum Thema Digitalstrategie nehmen Sie gerne Kontakt auf. Jetzt Kontakt aufnehmen!