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Transformationsfonds: Jetzt handeln!

Zukunftssichere Digital- und IT-Strukturen jetzt auf den Weg bringen

Die Krankenhausreform markiert einen historischen Wendepunkt in der deutschen Gesundheitsversorgung. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Krankenhäuser über einen Zeitraum von zehn Jahren bis 2035 mit bis zu 50 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds gezielt modernisiert und digital weiterentwickelt werden.

Im Mittelpunkt steht das Ziel, eine hochwertige, moderne und bedarfsgerechte stationäre Versorgung sicherzustellen – insbesondere angesichts der zunehmenden Herausforderungen im Gesundheitswesen.

Dabei geht es nicht allein um technische Aufrüstung, sondern um tiefgreifende strukturelle Veränderungen. Der Transformationsfonds fördert ausschließlich nachhaltige Projekte, die sowohl organisatorisch als auch medizinisch neue Strukturen schaffen und die Digitalisierung als integralen Bestandteil des Transformationsprozesses begreifen.

Was ist anders als beim KHZG?

Im Gegensatz zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das auf kurzfristige Digitalisierungsimpulse, technische Infrastruktur und spezifische Versorgungsbereiche wie die Notfallversorgung abzielte, verfolgt der Transformationsfonds einen strategischeren und strukturell orientierten Ansatz.

Gefördert werden Maßnahmen, die substanziell in die Aufbauorganisation und das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser eingreifen (siehe Abbildung 1). Die Digitalisierung wird hierbei nicht mehr isoliert betrachtet, sondern ist fester Bestandteil einer umfassenden Reorganisation.

Abbildung 1

Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich - Bundesgesetzblatt

Förderlogik, Fristen und Herausforderungen

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage einer noch zu erlassenden Förderrichtlinie in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst reichen die Krankenhausträger ihre Projektvorschläge bei dem jeweils zuständigen Bundesland ein. Die Länder wählen daraus förderfähige Vorhaben aus und übermitteln diese an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Für die kommenden Kalenderjahre ab 2025 sind gemäß der Krankenhaus-Transparenz-Finanzierungsverordnung (KHTF-V) zwei maßgebliche Fristen des BAS gegenüber den Bundesländern zu beachten:

  • 30. September als reguläre Einreichungsfrist
  • 31. Dezember als späteste Abgabemöglichkeit – vorausgesetzt, das Vorhaben wurde bis Ende September angemeldet

Nach bisherigen Erfahrungen aus der KHZG-Antragsstellung benötigen die Bundesländer mindestens vier Wochen für die Prüfung und Aufbereitung der Anträge. Krankenhausträger sollten ihre Projekte daher idealerweise bereits vier Wochen vor Fristende einreichen.

Wichtig: Förderfähig sind ausschließlich Projekte, deren Beginn nicht vor dem 2. Juli 2025 liegt. Vorhaben mit einem früheren Startdatum sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ein zentrales Hindernis ergibt sich aus der föderalen Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Verfahrens: Fristen, Bewertungskriterien und Nachweisanforderungen können sich je nach Bundesland unterscheiden und sind vielerorts noch nicht abschließend festgelegt. Diese heterogene Regelungslage führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Planung und Umsetzung auf Seiten der Krankenhausträger.

Daher ist eine frühzeitige, strukturierte und gut dokumentierte Projektvorbereitung und -durchführung von zentraler Bedeutung, um förderfähige Projekte erfolgreich zur Antragstellung zu bringen.

Unser Leistungsportfolio – fundierte Unterstützung entlang des gesamten Prozesses

Curacon und Sanovis unterstützen Sie als erfahrene Partner mit einem ganzheitlichen Beratungsansatz:

  • Analyse Ihrer Ausgangslage
  • Identifikation und Priorisierung förderfähiger Projekte, einschließlich IT-Maßnahmen
  • Begleitung durch das komplette Antragsverfahren
  • Berücksichtigung der KHVVG-Vorgaben und länderspezifischer Richtlinien
  • Risikoabsicherung durch formale Prüfung und Strukturierung

Jetzt aktiv werden – die Zeit läuft

Im Vergleich zum KHZG ist der Vorbereitungs- und Abstimmungsbedarf für den Transformationsfonds deutlich höher. 

Nur wer rechtzeitig mit einer strukturierten Projektentwicklung beginnt, hat eine realistische Chance auf Förderung. Die Zeitfenster sind eng, die Anforderungen komplex – umso wichtiger ist eine frühzeitige fundierte Planung und fachkundige Begleitung. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Jetzt Kontakt aufnehmen!